Nachholbildung und Höhere Fachschule
im detail
Nachholbildung nach Art. 32 BBV
Du möchtest nachträglich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eidgenössisches Berufsattest in einem anerkannten Beruf erwerben? Dann hast auch du bei uns Platz. Wir bilden Erwachsene nachträglich nach Art. 32 BBV aus und ermöglichen dir damit Vorteile im Arbeitsmarkt sowie vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Ganz nach der Devise es ist nie zu spät um flexibel auf das Leben zu reagieren, unterstützen wir dich auch im Erwachsenenalter gerne und freuen uns auch mit dir und deinem Einsatz der Nachfrage nach Fachkräften nachzukommen.
HÖHERE BERUFSBILDUNG HF
Wir bieten die höhere Berufsbildung HF mit einer regulären Ausbildungsdauer von drei Jahren, wie auch verkürzt mit zwei Jahren an. Die Bildungsgänge HF sind praxisorientiert und vermitteln in erster Linie eine Vertiefung der Fachkenntnisse nach der Lehre im jeweiligen Bereich.
Dabei werden arbeitsmarktorientierte Fach- und Führungskompetenzen gefördert. Die Bildungsgänge HF sind auf eidgenössischer Ebene anerkannt und deren Titel entsprechend geschützt. Der Eintritt in eine höhere Fachschule bedingt den Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Solltest du also deinen Rucksack noch zusätzlich füllen wollen, stehen wir dir dabei ebenfalls gerne mit unserem Angebot bei. Wa meinsch?
- Weitere Informationen zu Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF findest du hier >>
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